In
allen bestand die Gefahr durch einen Blitzschlag. Diese Kraft der Natur barg
für die Menschen, Tiere, Haus und Hof eine lebens- und existenzbedrohende
Gefahr.
In Deutschland gehen jährlich etwa 1.000.000 Blitze nieder. So das die Chance, dass ihr Haus betroffen ist, als nicht zu niedrig eingeschätzt werden muss.
Um Ihnen dieses Thema ein wenig näher zu bringen sind auf diesen Seiten einige Informationen zum Thema Blitzschutz und Blitze zusammengestellt.
Die Richtung, die der Blitz einnimmt, hängt von der Verteilung der elektrischen Ladung in den Wolken ab. Die Oberfläche der Umgebung spielt für die Einschlagstelle des Blitzes eine Rolle. Allerdings ist diese Rolle nicht so ausgeprägt, wie landläufig angenommen wird. Erst auf den letzten hundert bis zehn Metern zur Erde trifft der Blitz tatsächlich öfter hohe Punkte als niedrige. Aus diesem Grund wird bei der Installation von Blitzschutzanlagen auf Gebäuden immer dafür gesorgt, dass über das Dach hinausragende Schornsteine oder Fernsehantennen in den Blitzschutz mit einbezogen werden.
Im Rahmen der Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung besteht
im Regelfall ein Versicherungsschutz für Schäden durch direkten
Blitzschlag. Zum Beispiel wenn es durch einen Blitzschlag zum Feuer kommt
und so das Gebäude zerstört wird. Bei indirekten Blitzschlägen,
den sogenannten
Überspannungsschäden
an zum Hausrat zählenden elektrischen Anlagen und Geräten zahlt
die Versicherung in erster Linie nicht. Diese Folgeschäden eines Blitzschlages
müssen in der Versicherungspolice separat aufgenommen werden.
Aber noch wichtiger als der finanzielle Aspekt ist die Gefährdung von Menschenleben durch einen Blitzschlag. Diese Gefahr kann durch die fachmännische Installation einer Blitzschutzanlage minimiert werden.
Unabhängig von behördlichen Auflagen sollen Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten, wenn sie ihre Umgebung überragen und eine "weiche" Dacheindeckung haben. Diese "weiche" Dacheindeckung kann zum Beispiel aus Holz, Reet oder Stroh bestehen und ist meist normal oder leichtentflammbar. Das eingebaute Dämmmaterial kann ebenfalls leicht entflammbar sein. In diesen Fällen ist in jedem Fall eine Blitzschutzanlage zu empfehlen.
Weiterhin ist ein fachmännischer Blitzschutz sinnvoll, wenn einmalige,
nicht wiederbeschaffbare Werte
durch die Folgen eines Blitzschlages verloren gehen könnten.
In jedem Fall sind die Kosten für den Blitzschutz nur ein Bruchteil der Schadenshöhe, die durch einen Blitzeinschlag entstehen können.
Bei einer Blitzschutzanlage unterscheidet man zwischen dem äußeren und inneren Blitzschutz.
Zum äußeren Blitzschutz gehören Ableitungen und Auffangvorrichtungen die den Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten. Hierzu zählen metallene Leitungen mit denen ein grobmaschiger Faradayscher Käfig um das zu schützende Bauwerk errichtet wird. Diese Leitungen bestehen meist aus einer Aluminiumlegierung oder Kupfer.
Der innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen
die Auswirkungen des Blitzstromes auf metallene Installationen und elektrische
sowie elektronische Anlagen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Blitzschutz
- Potentialausgleich, mit dem Spannungsunterschiede während eines Blitzschlages
vermieden werden.
Sind hochempfindliche elektronische Geräte und Anlagen vor Gewitterüberspannungen
zu schützen, reicht ein Grobschutz nicht mehr aus. Er muß durch
einen Feinschutz ergänzt werden, der die Überspannungen auf niedrige
Werte begrenzt, die z.B. für EDV-Anlagen, Heizungs- ,Meß-, Steuer-
und Regel-Anlagen, Klima- und Lüftungsgeräte sowie Alarmanlagen
völlig ungefährlich sind.
Gefährdet sind Fernsprechteilnehmer, wenn das Telefon über eine
auf Masten verlegte Zuleitung angeschlossen ist. In solchen Fällen, soll
bei Gewitter vorsorglich nicht telefoniert und ein begonnenes Gespräch
abgebrochen werden. Bei allen Zuleitungsformen besteht allerdings die Gefahr
der Beschädigung des Telefons, einer Telefonanlage, eines Faxgerätes
oder des Computers.
Bei Blitzeinschlag kann zumindest ein Teil des Blitzstromes seinen Weg über die metallenen Wasserleitungen suchen. Es besteht beim Berühren des Wasserhahnes, beim Duschen oder Baden keine Gefahr, wenn das Rohrnetz der Wasserversorgung vorschriftsgemäß an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen ist.
Die Installation von Blitzschutzanlagen soll der Blitzschutzfachbetrieb durchführen, der sich bei der Auftragsannahme schriftlich verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen und Normen einzuhalten. Dementsprechend müssen wir ein Abnahme- und Meßprotokoll mit Anlagenschema fertigen, woraus das sichere Funktionieren der Anlage erkennbar ist.